Alexander Schulz 167. Auktion - Gebotsauktion

3. September 2015

Large international auction offer. All lots will be sold to highest bidder without limit.

Sonderinformation

Kurzbedingungen

Die zu versteigernden Lose unterliegen soweit nicht anders gekennzeichnet der Differenzbesteuerung nach §25a UStG der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 23,8 $ (inkl. Mehrwertsteuer) des Zuschlagspreises, sowie 2,50 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) je Los.

Geschäftsbedingungen für diese Auktion

 

Versteigerungsbedingungen

 

die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Einsendung von Geboten. Erteilung von Kaufaufträgen oder persönlichen Geboten auf der Auktion ausschließlich maßgebend sind.

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich Sie wird durch die Firma Alexander Schulz in eigenem Namen für Rechnung seiner Auftraggeber, die ungenannt bleiben, als Kommissionär gegen sofortige Barzahlung in Euro durchgeführt. Zahlungen in fremden Währungen werden zu den am Tage der Gutschrift geltenden Ankaufkursen unserer Bank gutgeschrieben.

  2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, wenn nach dreimaligem Ausruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose umzugruppieren, Lose zurückziehen, oder aufzuteilen. Bei Missverständnissen hat der Versteigerer das Recht, das Los erneut anzubieten. Der Versteigerer ist nicht gehalten, die Reihenfolge der Lose einzuhalten. Bei gleichhohen Geboten bekommt das zuerst eingegangene den Zuschlag, jedoch müssen Saalbieter grundsätzlich schriftliche Gebote überbieten.

  1. Kaufaufträge werden gewissenhaft, jedoch ohne Gewähr ausgeführt. Zuschläge erfolgen in keinem Fall aufgrund der gebotenen Höchstpreise, sondern werden interessewahrend nach den Steigerungssätzen erteilt. Bei „Bestens“-Aufträgen steigern wir bis zum fünffachen Ausrufpreis. Gebotslose werden zum Höchstgebot zugeschlagen.

  1. Die Mindest-Steigerung beträgt bis 50,-€: 2,-€ / bis 100,-€: 5,-€ / von 100,-€ bis 200,-€: 10,-€ / von 200,-€ bis 500,-€: 20€ / von 500,-€ bis 1000,-€: 50,-€ / von 1000,-€ bis 2000,-€: 100,-€ / von 2000,-€ bis 5000,-€: 200,- €/ über5000,-€: 500,-€ /über 10000,-€: 1000,-€

  1. Die zu versteigernden Lose unterliegen soweit nicht anders gekennzeichnet der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 24 %( inkl. Mehrwertsteuer) des Zuschlagspreises sowie € 2,50 (inkl. Mehrwertsteuer) je Los. Die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen. Für Kunden außerhalb der EU beträgt das Aufgeld 20% Die Kosten für Porto, Verpackung u. Versicherung werden gesondert berechnet. Jeder Bieter steigert im eigenem Namen für eigene Rechnung.Die Käufer sind damit einverstanden, dass der Verkäufer (Einlieferer) in der Rechnung bei den betr. Losen jeweils mit der Nummer bezeichnet wird, unter der er beim Auktionator registriert ist.

  1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Bei der Versteigerung anwesende Käufer haben den Gesamtkaufpreis sofort zu entrichten, auswärtige Käufer umgehend nach Rechnungsempfang. Ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose besteht erst nach Zahlung der gesamten Auktionsrechnung. Das Eigentum an den gesteigerten Losen geht erst mit der Zahlung des Gesamtkaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Die Zustellung der Lose erfolgt für seine Rechnung und auf seine Gefahr.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, nach Mahnung auf Zahlung des Kaufpreises zu klagen, den Kauf nach zweimaliger Aufforderung rückgängig zu machen oder über die Lose, die nicht spätestens 14 Tage nach Übergabe oder Rechnungszustellung bezahlt sind, ohne weitere Benachrichtigung des säumigen Käufers anderweitig zu verfügen. Diese Lose unterliegen einem Verzugszuschlag von 2 % des Rechnungsbetrages zuzüglich 1 % Verzugszinsen pro angefangenem Monat. Der ursprüngliche Käufer haftet für einen eventuellen Differenzbetrag bei anderweitigem Verkauf, ein Mehrerlös steht dem Einlieferer zu. Ein Bieter, der in der Auktion für einen anderen steigert, haftet für den Eingang des Rechnungsbetrages gemäß § 179 BGB.

  1. Die Beschreibung der Lose ist mit größter Sorgfalt und nach bestem Gewissen vorgenommen, jedoch ohne jede Verbindlichkeit. Katalogberechnungen gelten stets als „circa“ und sind unverbindlich. Reklamationen, ganz gleich welcher Art, müssen spätestens 14 Tage nach Empfang der Lose mit den beanstandeten Marken im Originalzustand beim Versteigerer eingehen, wenn Rückgabe während der Auktion nicht möglich ist. Nur in besonderen Fällen und bei vorheriger Ankündigung ist der Versteigerer bereit, die Reklamationsfrist zu verlängern. Reklamationen werden vom Versteigerer grundsätzlich für Rechnung der Einlieferer erledigt. Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung von Kaufpreis und Provision, weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, Prüfungskosten für Nachprüfung seitens der Käufer werden nicht erstattet. Es bleibt vorbehalten, die Bieter, soweit überhaupt Ansprüche gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen die Einlieferer geltend zu machen; davon wird im Allgemeinen nur nach Ablauf der Reklamationsfrist Gebrauch gemacht.

  1. Jegliche Reklamationen können nur angenommen werden, wenn sich die Stücke im Originalzustand befinden, wie sie versteigert wurden. Auch das Anbringen von Kennzeichen irgendwelcher Art gilt als Veränderung, soweit es sich nicht um Kennzeichnungen autorisierter Prüfer handelt; auch das „FALSCH“-Zeichen eines Prüfers gilt nicht als Veränderung. Fehler die sich aus Fotos ergeben (Ränder, Stempel, Zähnung, Zentrierung etc.) berechtigen nicht zur Beanstandung. Wenn ein Los mehr als drei Marken enthält, so kann die Beanstandung wegen geringer Mängel einzelner Stücke nicht berücksichtigt werden. Lose, die bereits mit einem Fehler beschrieben sind, können wegen eines weiteren Mangels nicht reklamiert werden. Rügen jeder Art, insbesondere Mängelrügen, sind bei Sammlungen, Sammellosen und En-gros-Losen sowie Posten und Lots ausgeschlossen.

  1. Bei Untergeboten kann eine spätere Reklamation in keinem Fall anerkannt werden.

  1. Ansichtssendungen von Einzellosen können bei rechtzeitiger Anforderung gegen Porto-, Versicherungs- und Verpackungsspesenersatz auf Rechnung und Gefahr des Empfängers gemacht werden, wenn sofortige Rücksendung gewährleistet ist. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung – trotz Mahnung – haftet der Empfänger für den vollen Zuschlagpreis und Aufgeld, Losgebühr, Mehrwertsteuer und sonstige Nebenkosten.

  1. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch ist im Auktionslokal nicht gestattet.

  1. Erfüllungsort für alle sämtliche Leistungen aus dem Versteigerungsvertrag ist Nürnberg. Die Anwendung deutschen Rechts ist vereinbart. Ist der Käufer nicht Kaufmann im Sinne des § 29 II ZPO, so gilt die Zuständigkeit des Amtsgerichts Nürnberg für das Mahnverfahren als vereinbart.

Alexander Schulz 167. Auktion - Gebotsauktion


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