Versteigerungsbedingungen

Die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Einsendung von Geboten. Erteilung von Kaufaufträgen oder persönlichen Geboten auf der Auktion ausschließlich maßgebend sind.

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich. Sie wird durch die Firma Alexander Schulz in eigenem Namen für Rechnung seiner Auftraggeber, die ungenannt bleiben, als Kommissionär gegen sofortige Barzahlung in Euro durchgeführt. Zahlungen in fremden Währungen werden zu den am Tage der Gutschrift geltenden Ankaufkursen unserer Bank gutgeschrieben.
  2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, wenn nach dreimaligem Ausruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose umzugruppieren, Lose zurückzuziehen oder aufzuteilen. Bei Missverständnissen hat der Versteigerer das Recht, das Los erneut anzubieten. Der Versteigerer ist nicht gehalten, die Reihenfolge der Lose einzuhalten. Bei gleichhohen Geboten bekommt das zuerst eingegangene den Zuschlag, jedoch müssen Saalbieter grundsätzlich schriftliche Gebote überbieten.
  3. Kaufaufträge werden gewissenhaft, jedoch ohne Gewähr ausgeführt. Zuschläge erfolgen in keinem Fall aufgrund der gebotenen Höchstpreise, sondern werden interessewahrend nach den Steigerungssätzen erteilt. Bei „Bestens“-Aufträgen steigern wir bis zum fünffachen Ausrufpreis. Gebotslose werden zum Höchstgebot zugeschlagen.
  4. Die Mindest-Steigerung beträgt:
    • bis 50,- €: 2,- €
    • bis 100,- €: 5,- €
    • von 100,- € bis 200,- €: 10,- €
    • von 200,- € bis 500,- €: 20,- €
    • von 500,- € bis 1.000,- €: 50,- €
    • von 1.000,- € bis 2.000,- €: 100,- €
    • von 2.000,- € bis 5.000,- €: 200,- €
    • über 5.000,- €: 500,- €
    • über 10.000,- €: 1.000,- €
  5. Die zu versteigernden Lose unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 24 % (inkl. Mehrwertsteuer) des Zuschlagspreises sowie 2,50 € (inkl. MwSt.) je Los. Für Kunden außerhalb der EU beträgt das Aufgeld 20 %. Kosten für Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert berechnet. Jeder Bieter steigert in eigenem Namen für eigene Rechnung.
  6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Anwesende Käufer müssen den Gesamtkaufpreis sofort entrichten, auswärtige Käufer umgehend nach Rechnungsempfang. Eigentum geht erst nach Zahlung des Gesamtkaufpreises über, Gefahr bereits mit dem Zuschlag. Der Versteigerer kann nach Mahnung klagen, den Kauf rückgängig machen oder über unbezahlte Lose neu verfügen. Diese unterliegen einem Verzugszuschlag von 2 % des Rechnungsbetrags plus 1 % Verzugszinsen je angefangenem Monat. Der ursprüngliche Käufer haftet für etwaige Verluste bei Wiederverkauf. Wer für Dritte bietet, haftet gemäß § 179 BGB.
  7. Die Beschreibung der Lose erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Katalogpreise sind unverbindlich. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lose erfolgen. Anerkannte Reklamationen berechtigen zur Rückerstattung von Kaufpreis und Provision, nicht zu weitergehenden Ansprüchen. Prüfkosten werden nicht erstattet.
  8. Reklamationen werden nur bei original erhaltenen Losen akzeptiert. Veränderungen (auch Markierungen) gelten als Ausschlussgrund, sofern sie nicht von autorisierten Prüfern stammen. Fehler, die auf Fotos beruhen (z. B. Ränder, Stempel, Zähnung), berechtigen nicht zur Beanstandung. Bei Losen mit mehr als drei Marken sind geringfügige Mängel einzelner Stücke kein Reklamationsgrund. Bereits mit Fehlern beschriebene Lose sind nicht erneut reklamierbar. Rügen bei Sammlungen oder Posten sind ausgeschlossen.
  9. Ansichtssendungen einzelner Lose sind gegen Kostenerstattung (Porto, Verpackung, Versicherung) möglich, sofern Rücksendung gewährleistet ist. Bei verspäteter Rücksendung haftet der Empfänger für den vollen Zuschlagspreis inklusive aller Nebenkosten.
  10. Der Versteigerer kann Personen aus besonderen Gründen von der Auktion ausschließen. Handel und Tausch im Auktionslokal sind untersagt.
  11. Erfüllungsort ist Nürnberg. Es gilt deutsches Recht. Für das Mahnverfahren ist das Amtsgericht Nürnberg zuständig, sofern der Käufer nicht Kaufmann im Sinne des § 29 II ZPO ist.
  12. Die öffentliche Versteigerung findet am Frauentorgraben 73, 90443 Nürnberg statt. Die Online-Versteigerung wird unter www.schulz-auktionen.de und www.philasearch.com veröffentlicht.
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