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Versteigerungsbedingungen

 

die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Einsendung von Geboten. Erteilung von Kaufaufträgen oder persönlichen Geboten auf der Auktion ausschließlich maßgebend sind.

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich Sie wird durch die Firma Alexander Schulz in eigenem Namen für Rechnung seiner Auftraggeber, die ungenannt bleiben, als Kommissionär gegen sofortige Barzahlung in Euro durchgeführt. Zahlungen in fremden Währungen werden zu den am Tage der Gutschrift geltenden Ankaufkursen unserer Bank gutgeschrieben.

  2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, wenn nach dreimaligem Ausruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer hat das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose umzugruppieren, Lose zurückziehen, oder aufzuteilen. Bei Missverständnissen hat der Versteigerer das Recht, das Los erneut anzubieten. Der Versteigerer ist nicht gehalten, die Reihenfolge der Lose einzuhalten. Bei gleichhohen Geboten bekommt das zuerst eingegangene den Zuschlag, jedoch müssen Saalbieter grundsätzlich schriftliche Gebote überbieten.

  1. Kaufaufträge werden gewissenhaft, jedoch ohne Gewähr ausgeführt. Zuschläge erfolgen in keinem Fall aufgrund der gebotenen Höchstpreise, sondern werden interessewahrend nach den Steigerungssätzen erteilt. Bei „Bestens“-Aufträgen steigern wir bis zum fünffachen Ausrufpreis. Gebotslose werden zum Höchstgebot zugeschlagen.

  1. Die Mindest-Steigerung beträgt bis 50,-€: 2,-€ / bis 100,-€: 5,-€ / von 100,-€ bis 200,-€: 10,-€ / von 200,-€ bis 500,-€: 20€ / von 500,-€ bis 1000,-€: 50,-€ / von 1000,-€ bis 2000,-€: 100,-€ / von 2000,-€ bis 5000,-€: 200,- €/ über5000,-€: 500,-€ /über 10000,-€: 1000,-€

  1. Die zu versteigernden Lose unterliegen soweit nicht anders gekennzeichnet der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 24 %( inkl. Mehrwertsteuer) des Zuschlagspreises sowie € 2,50 (inkl. Mehrwertsteuer) je Los. Die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen. Für Kunden außerhalb der EU beträgt das Aufgeld 20% Die Kosten für Porto, Verpackung u. Versicherung werden gesondert berechnet. Jeder Bieter steigert im eigenem Namen für eigene Rechnung.Die Käufer sind damit einverstanden, dass der Verkäufer (Einlieferer) in der Rechnung bei den betr. Losen jeweils mit der Nummer bezeichnet wird, unter der er beim Auktionator registriert ist.

  1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Bei der Versteigerung anwesende Käufer haben den Gesamtkaufpreis sofort zu entrichten, auswärtige Käufer umgehend nach Rechnungsempfang. Ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose besteht erst nach Zahlung der gesamten Auktionsrechnung. Das Eigentum an den gesteigerten Losen geht erst mit der Zahlung des Gesamtkaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Die Zustellung der Lose erfolgt für seine Rechnung und auf seine Gefahr.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, nach Mahnung auf Zahlung des Kaufpreises zu klagen, den Kauf nach zweimaliger Aufforderung rückgängig zu machen oder über die Lose, die nicht spätestens 14 Tage nach Übergabe oder Rechnungszustellung bezahlt sind, ohne weitere Benachrichtigung des säumigen Käufers anderweitig zu verfügen. Diese Lose unterliegen einem Verzugszuschlag von 2 % des Rechnungsbetrages zuzüglich 1 % Verzugszinsen pro angefangenem Monat. Der ursprüngliche Käufer haftet für einen eventuellen Differenzbetrag bei anderweitigem Verkauf, ein Mehrerlös steht dem Einlieferer zu. Ein Bieter, der in der Auktion für einen anderen steigert, haftet für den Eingang des Rechnungsbetrages gemäß § 179 BGB.

  1. Die Beschreibung der Lose ist mit größter Sorgfalt und nach bestem Gewissen vorgenommen, jedoch ohne jede Verbindlichkeit. Katalogberechnungen gelten stets als „circa“ und sind unverbindlich. Reklamationen, ganz gleich welcher Art, müssen spätestens 14 Tage nach Empfang der Lose mit den beanstandeten Marken im Originalzustand beim Versteigerer eingehen, wenn Rückgabe während der Auktion nicht möglich ist. Nur in besonderen Fällen und bei vorheriger Ankündigung ist der Versteigerer bereit, die Reklamationsfrist zu verlängern. Reklamationen werden vom Versteigerer grundsätzlich für Rechnung der Einlieferer erledigt. Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung von Kaufpreis und Provision, weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, Prüfungskosten für Nachprüfung seitens der Käufer werden nicht erstattet. Es bleibt vorbehalten, die Bieter, soweit überhaupt Ansprüche gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen die Einlieferer geltend zu machen; davon wird im Allgemeinen nur nach Ablauf der Reklamationsfrist Gebrauch gemacht.

  1. Jegliche Reklamationen können nur angenommen werden, wenn sich die Stücke im Originalzustand befinden, wie sie versteigert wurden. Auch das Anbringen von Kennzeichen irgendwelcher Art gilt als Veränderung, soweit es sich nicht um Kennzeichnungen autorisierter Prüfer handelt; auch das „FALSCH“-Zeichen eines Prüfers gilt nicht als Veränderung. Fehler die sich aus Fotos ergeben (Ränder, Stempel, Zähnung, Zentrierung etc.) berechtigen nicht zur Beanstandung. Wenn ein Los mehr als drei Marken enthält, so kann die Beanstandung wegen geringer Mängel einzelner Stücke nicht berücksichtigt werden. Lose, die bereits mit einem Fehler beschrieben sind, können wegen eines weiteren Mangels nicht reklamiert werden. Rügen jeder Art, insbesondere Mängelrügen, sind bei Sammlungen, Sammellosen und En-gros-Losen sowie Posten und Lots ausgeschlossen.

  1. Bei Untergeboten kann eine spätere Reklamation in keinem Fall anerkannt werden.

  1. Ansichtssendungen von Einzellosen können bei rechtzeitiger Anforderung gegen Porto-, Versicherungs- und Verpackungsspesenersatz auf Rechnung und Gefahr des Empfängers gemacht werden, wenn sofortige Rücksendung gewährleistet ist. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung – trotz Mahnung – haftet der Empfänger für den vollen Zuschlagpreis und Aufgeld, Losgebühr, Mehrwertsteuer und sonstige Nebenkosten.

  1. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Auktion auszuschließen. Handel und Tausch ist im Auktionslokal nicht gestattet.

  1. Erfüllungsort für alle sämtliche Leistungen aus dem Versteigerungsvertrag ist Nürnberg. Die Anwendung deutschen Rechts ist vereinbart. Ist der Käufer nicht Kaufmann im Sinne des § 29 II ZPO, so gilt die Zuständigkeit des Amtsgerichts Nürnberg für das Mahnverfahren als vereinbart.

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AGB für Live-Auktionen
  Geschäftsbedingungen für Live-Auktionen:

 
  Vorbemerkungen:

Das Portal www.philasearch.com bietet Nutzern die Möglichkeit, über das Medium Internet bei Vertragspartnern von PhilaSearch Gebote für Auktionen abzugeben. Sofern Sie an dieser Möglichkeit Interesse haben, müssen Sie sich vorher für die jeweilige Auktion bei PhilaSearch als Nutzer für das Segment "Live-Auktionen" registrieren. Die Registrierung erfolgt unter Zugrundelegung der folgenden Teilnahmebedingungen.
 
Indem Sie die Schaltfläche am Ende diese Teilnahmebedingungen anklicken, akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen und schließen mit der Philasearch.com GmbH, Lindenweg 1, 63877 Sailauf einen Vertrag über die Nutzung der Philasearch.com-Website.
 
Sie können Ihre Zustimmung zu diesem Nutzungsvertrag und den nachfolgenden Teilnahmebedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Zustimmung schriftlich widerrufen. Richten Sie sich dabei an die Philasearch.com GmbH, Lindenweg 1, 63877 Sailauf oder senden Sie eine E-Mail an die nachfolgende E-Mail-Adresse service@philasearch.com. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein Gebot für eine Auktion abgegeben haben. Im Übrigen können Sie den abgeschlossenen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen, indem sie eine schriftliche Mitteilung an die genannte Adresse schicken. Beanstandungen können Sie ebenso an die genannte Adresse versenden.
 
Teilnahmebedingungen:

I. Nutzungsmöglichkeiten

1. PhilaSearch ermöglicht es, dem registrierten Internetnutzer (im folgenden "Nutzer" genannt), bei Auktionen von Vertragspartnern von PhilaSearch Gebote vor oder auch während der laufenden Auktion über das Medium Internet abzugeben. PhilaSearch agiert insofern lediglich als Bote und nicht als Vertreter für den Nutzer. Insoweit wird klargestellt, dass im Falle eines erfolgreichen Gebots ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Vertragspartner von PhilaSearch auf Basis der jeweiligen Versteigerungsbedingungen des Vertragspartners von PhilaSearch zustande kommt. Die jeweiligen Versteigerungsbedingungen des Vertragspartners werden unmittelbar nach Abschluss dieser Registrierung auf dem Bildschirm gezeigt und müssen vom Nutzer zur erfolgreichen Registrierung ausdrücklich akzeptiert werden.
 
2. Registrierte Nutzer von PhilaSearch können die PhilaSearch-Website nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik nutzen. Technische Störungen des Stromversorgungs- oder Übertragungsnetzes, Hardware- und Softwarefehler, Kapazitätsengpässe, Sicherheits- oder wartungsbedingte Unterbrechungen können den Umfang der Nutzungsmöglichkeit beeinträchtigen. Darüber hinaus hängt die Schnelligkeit der Datenübermittlung auch von der beim Nutzer vorhanden Hardware und seiner Internetanbindung ab. PhilaSearch übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Gebot rechtzeitig beim Auktionator eingeht.
  3. Die Nutzung der Dienste von PhilaSearch durch den registrierten Nutzer ist kostenlos.
  II. Registrierung, Persönliche Daten

1. Zur Registrierung ist vom Nutzer ein Formular auszufüllen. Die in dem Formular abgefragten Daten sind vollständig und richtig vom Nutzer anzugeben und umfassen Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma. Sofern nach der Registrierung eine Änderung der abgefragten Daten eintritt, ist der Nutzer verpflichtet, diese Änderungen umgehend gegenüber PhilaSearch zu korrigieren.
 
2. Der Nutzer muss die zur Registrierung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß angeben. PhilaSearch behält sich das Recht vor, Nutzer, deren Daten unvollständig oder offensichtlich falsch sind sowie Nutzer, die unter technischer Umgehung des Formulars eine Registrierung herbeigeführt haben, zu sperren.
 
3. PhilaSearch wird die im Registrierungsformular angegebenen persönlichen Daten an den jeweiligen Vertragspartner, der die Auktion durchführt, für die sich der Nutzer registriert hat, weiterleiten. Der Vertragspartner von PhilaSearch ist berechtigt, einer Registrierung des jeweiligen Nutzers gegenüber PhilaSearch ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Liegt ein solcher Widerspruch vor, wird PhilaSearch die Registrierung löschen und den Nutzer unter Verwendung seiner im Rahmen der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse darüber informieren.
 
4. Die gegebenenfalls erforderliche Einwilligung in die vorgenannte Nutzung der personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt gesondert. Ohne eine solche gegebenenfalls erforderliche Einwilligung ist die Registrierung nicht vollständig und wird daher abgelehnt.
 
5. Nach der Registrierung erfolgt eine Bestätigung durch PhilaSearch mit einem Bestätigungscode an die vom Nutzer im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
 
6. Eine Registrierung bei PhilaSearch entfaltet immer nur für eine Auktion Geltung. Will der Nutzer an einer weiteren Auktion teilnehmen, ist eine neue Registrierung erforderlich. Gebote können ab dem Zeitpunkt der vollständigen Registrierung abgegeben werden.
  III. Rechte. Bilder

1. Die Informationen und Bilder auf dem Portal bzw. in den Auktionen sind rechtlich geschützt und Eigentum der jeweiligen Urheber.
  2. Es ist nicht gestattet, diese Informationen und Bilder herunterzuladen, zu kopieren oder anderweitig wieder zu verwenden.
 
IV. Gewährleistung und Haftung

1. Da zwischen PhilaSearch und dem Nutzer mit der Abgabe von Geboten auf Auktionen von Vertragspartnern von PhilaSearch kein Vertrag über die versteigerten Objekte mit PhilaSearch zustande kommt, weist PhilaSearch in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass PhilaSearch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Rahmen der vom Vertragspartner von PhilaSearch angebotenen Artikel keine Gewährleistung oder Haftung übernimmt.
 
2. PhilaSearch haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Außer in den Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen ist die Haftung von PhilaSearch der Höhe nach auf die bei Beginn der Nutzung typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt; ausgeschlossen ist in solchen Fällen der Ersatz des mittelbaren Schadens, insbesondere des entgangenen Gewinns. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet PhilaSearch nicht. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet PhilaSearch nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die Haftung von PhilaSearch ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
V. Sonstiges

1. Die vorliegenden AGB einschließlich des Nutzungsvertrages unterliegen, soweit der Nutzer Unternehmer ist, dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Verbraucher, unterliegen diese AGB einschließlich des Nutzungsvertrages dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, dem stehen zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegen.
 
2. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dabei gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
   
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